Zugang
Der Zugang zum FabLab erfordert eine Sicherheitseinweisung vor Ort. Diese muss derzeit jährlich wiederholt werden.
Sicherheitseinweisung
Um Zugang zum FabLab zu erhalten, müssen folgende Schritte unternommen werden.
- Sie melden sich bei Herrn Kelm per E-Mail l.kelm@ostfalia.de und vereinbaren einen Termin für die Sicherheitseinweisung.
- Es kann abweichende Vereinbarungen geben, wenn Sie das FabLab innerhalb einer Lehrveranstaltung besuchen.
- Sie lesen sich die Werstattordnung durch und bringen zum Termin die letzte Seite „Anerkennung der Werkstatt-/Laborordnung“ ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mit.
- Die Sicherheitseinweisung wird ca. 30 Minuten dauern, planen Sie also genügend Zeit ein.
- Nach der Sicherheitseinweisung vor Ort und Abgabe der Anerkennung der Werkstattordnung erhalten Sie befristeten Zugang zum FabLab für derzeit ein Jahr.
- Nach Ablauf der Frist, ist eine neue Sicherheitseinweisung notwendig.
- Buchen Sie vor jeder Nutzung einen Slot im Buchungsystem und aktualisieren einmal täglich Ihren Ausweises an einem Lesegerät an einem der Haupteingänge.
- Näheres zur Nutzung Ihres Ausweises finden Sie im nachfolgenden Abschnitt Elektronisches Schließsystem
Elektronisches Schließsystem
Das elektroische Schließsystem an der Ostfalia Hochschule ermöglicht Studierenden, Mitarbeitern und Professoren den Zutritt in Räume per Ausweis. Diese Zutrittsrechte können dauerhaft oder temporär vergeben werden. So können alle Nuzenden das FabLab selbstständig betreten, sobald dessen Ausweis freigeschaltet wurden. Einige elektronische Schlößer arbeiten offline, d.h. ohne direkten Zugang zur Authentifizierungsstelle, daher muss ein täglich wechselnder Schlüssel auf dem Ausweis abgelegt werden. Dies wird automatisch durchgeführt, wenn der Ausweis an einen der Lesegeräte an einem der Haupteingänge gehalten wird. Studierendenausweise müssen zusätzlich jedes Semester an einer Validierungsstation validiert werden. Dienstausweise sind in der Regel für die Dauer des Beschäftigungsverhältnis dauerhaft validiert. Bei einer Änderung des Beschäftigungsverhältnises müssen auch Dienstausweise neu validiert werden. Eine Schritt-für-Schritt-Poster Anleitung ist in Abbildung 1 abgebildet.